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AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fitnesslife

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1. VERTRAGSSCHLUSS

Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Fitnesslife mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Fitnesslife abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnesslife berechtigt sind.

Antrag

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Fitnesslife zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Fitnesslife. Fitnesslife kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Fitnesslife das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

Mitgliedskarte

Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

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2. NUTZUNG DES STUDIOS

Zutritt nur mit Mitgliedskarte

Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Vorweisen der Mitgliedskarte ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

Hausordnung

Fitnesslife ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

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3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

Umgang mit der Mitgliedskarte

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich in dem Studio zu melden. Für die Ausgabe einer neuen Mitgliedskarte ist eine Gebühr von 5€ fällig.

Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte

Die Mitgliedschaft bei Fitnesslife ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Eine Übertragung bedarf der Zustimmung des Fitnesslife.

 

 

 

Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.)  unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Fitnesslife dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

Nutzung der Spinde

Die von Fitnesslife zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Fitnesslife ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

Nutzung der Kundenparkplätze

Von Fitnesslife zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Fitnesslife behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

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4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

Fälligkeit der monatlichen Beiträge

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Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

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Preisanpassungsrecht

Fitnesslife ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Fitnesslife wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

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Angebotsanpassung

Fitnesslife hält sich das Recht vor, den Inhalt und Umfang des Angebotes (bspl.Kursangebot/Saunazeiten/Öffnungszeiten) zu verändern und den Beitrag ansteigenden Energie- und Verbrauchskosten anzupassen.

 

Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

 

Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

 

Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist Fitnesslife berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Fitnesslife berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, sämtliche Beiträge bis zum Vertragsende einzuziehen.

 

Verzugskosten

Fitnesslife behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

 

 5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT

Erstlaufzeit / Verlängerung

Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Fitnesslife spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 weiteren Monat. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber Fitnesslife, Cassebeerstrasse 8, 63571 Gelnhausen schriftlich, per E Mail oder Post zu erklären.

Ruhen der Mitgliedschaft

Eine Ruhezeit kann auf Antrag gewährt werden. Die Laufzeit der aktuellen Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der beantragten Ruhezeit. Für die Einrichtung der Ruhezeit wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € erhoben, diese Gebühr wird zu Beginn der Ruhezeit fällig. Die Prüfung des Antrags auf „Ruhen der Mitgliedschaft“ und die Entscheidung über die Genehmigung obliegt dem Fitnesslife.

Den Antrag „Ruhen der Mitgliedschaft“ gilt es im Fitnesslife schriftlich anzufordern und diesen ausgefüllt zusammen mit einem ärztl. Attest einzureichen (spätestens 2 Wochen nach Attest Ausstellung).

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6. HAFTUNG VON FITNESSLIFE

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fitnesslife nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

 

7. DATENSCHUTZ

Verwendung personenbezogener Daten

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Ihre Daten. Dabei beachten wir insbesondere die gesetzlichen Vorschriften. Ohne Ihre Einwilligung werden wir Ihre Bestands- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist. Dazu gehört auch die Datenweitergabe an Inkasso-Unternehmen im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung zur Forderungseinziehung. Wir werden Ihre persönlichen Daten nicht verkaufen, verleihen oder anderweitig an Dritte weitergeben. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

Eine solche Einwilligung kann im Mitgliedschaftsformular freiwillig erteilt werden.

Facebook

Fitnesslife bietet auf einigen Website-Unterseiten den Facebook-Like-Button, auch allgemein "Gefällt mir"-Button genannt, der Facebook Ireland Ltd, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay 2 Dublin IRELAND an. Der Facebook-Like Button ermöglicht es Ihnen, Ihren Facebook Freunden schnell und unkompliziert mitteilen zu können, wenn Ihnen eine unserer Seiten gefällt.

Beim Besuch einer Seite, die einen Facebook-Like Button enthält, werden dieselben Daten an Facebook übertragen, als würden Sie facebook.com selbst besuchen, auch dann, wenn Sie kein Facebook Nutzer sind und den Like Button nicht anklicken. Folgende Daten werden übermittelt:

-          IP-Adresse

-          Browserversion und Betriebssystem

-          Herkunft der Besucher (Referrer), wenn Sie einem Link gefolgt sind

-          Bildschirmauflösung

-          Installierte Plugins wie Flash oder Adobe Reader

-          URL der Seite, auf der der Like-Button eingebunden ist

 

Sie können diese Datenübertragung unterbinden. Passen Sie hierfür bitte die Sicherheitseinstellungen in dem von Ihnen genutzten Browser (z.B. Internet Explorer, Firefox, Google Chrome, Safari) an. Wie dies funktioniert, entnehmen Sie bitte dem Bereich "Hilfe" in Ihrem Browser.

Keine Haftung für Internet-Sites von Partnern

Auf unserer Homepage verweisen wir auf verschiedene Kooperationspartner, die ihrerseits Internet-Sites und -Dienste anbieten. Diese haben in der Regel eigene Datenschutzerklärungen. Für diese nicht mit uns in Zusammenhang stehenden Erklärungen übernehmen wir keine Haftung. Wir bitten Sie, sich dort über die jeweilige Datenschutzpraxis zu informieren.

Sicherheit ihrer Daten

Fitnesslife hat technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Alle Mitarbeiter von Fitnesslife sowie unsere externen Dienstleister sind zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.

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8. VERHALTEN IM STUDIO

Konsumverbote /verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Studio zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in dem Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in dem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Fitnesslife berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von bis zu 1262,00€ geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Studio mitzubringen.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen dieser AGB

Fitnesslife ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Fitnesslife wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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